Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PG Art. 81        Justizbehörden

1 Die Mitglieder des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts, die Präsidentin oder der Präsident sowie die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident der Steuerrekurskommission, die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt sind in der höchsten Gehaltsklasse eingereiht.

2 Die Mitglieder der Justizverwaltungsleitung erhalten eine jährliche Zulage von 4000 Franken. Der Regierungsrat kann diesen Betrag der Teuerung anpassen.

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