Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 27        Flankierende Massnahmen

1 Entsteht durch die Versetzung in einzelnen Fällen eine besondere Härte, können die Betroffenen mit einem schriftlich begründeten Gesuch bei ihrer Direktion oder bei der Staatskanzlei folgende Entschädigungen beantragen:

a effektive Mehrkosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Ausnahmefällen eine angemessene Beteiligung an den effektiven Mehrkosten für die Benützung des Privatfahrzeugs,

b effektive Mehrkosten für auswärtige Verpflegung sowie

c die Kosten für den Umzug, der durch die Änderung des Arbeitsverhältnisses notwendig geworden ist.

2 Diese Entschädigungen werden längstens während zwei Jahren nach Antritt der neuen Stelle ausgerichtet.

3 Über Entschädigungen gemäss Absatz 1 entscheiden die Direktionen und die Staatskanzlei nach Mitbericht des Personalamts.

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