Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 171        Anrechnung als Arbeitszeit

1 Die Teilnahme an internen Weiterbildungsveranstaltungen gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. Bei Veranstaltungen an Samstagen oder Sonntagen gilt dies nur, wenn die Weiterbildung vom Arbeitgeber angeordnet wurde.

2 Interne Weiterbildungsveranstaltungen bilden in der Regel nicht Gegenstand einer Rückerstattungsverpflichtung.

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