Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAV Art. 8        Bandbreite

1 Wird bei der Anstellung der Beschäftigungsgrad in einer Bandbreite festgelegt, darf die Differenz zwischen dem oberen und dem unteren Wert der Bandbreite höchstens 12,5 Beschäftigungsgradprozente betragen.

2 In Schulen der Sekundarstufe II und in höheren Fachschulen kann mit schriftlicher Zustimmung der Lehrkraft von der Bandbreite nach Absatz 1 abgewichen werden.

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