Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 8        Bandbreite

1 Wird bei der Anstellung der Beschäftigungsgrad in einer Bandbreite festgelegt, darf die Differenz zwischen dem oberen und dem unteren Wert der Bandbreite höchstens 12,5 Beschäftigungsgradprozente betragen.

2 In Schulen der Sekundarstufe II und in höheren Fachschulen kann mit schriftlicher Zustimmung der Lehrkraft von der Bandbreite nach Absatz 1 abgewichen werden.

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