Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAV Art. 102        Vorstufenabzug bei Schulleitungsfunktionen

1 Der Abzug von zehn Prozent vom Grundgehalt bei Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern von Schulleitungsfunktionen gemäss Anhang 2 Buchstabe a, die keine anerkannte Ausbildung für Schulleitungen abgeschlossen haben, erfolgt ab dem 1. August 2010.

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