Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAV Art. T1-1        

1 Lehrkräfte, die mit Inkrafttreten dieser Änderung nach Anhang 1 oder 2 in eine tiefere Gehaltsklasse eingestuft werden, werden in der bisherigen Gehaltsklasse belassen.

2 Die Einreihung von Lehrkräften in Gehalts- und Vorstufen wird nicht korrigiert, wenn der Abzug vom Grundgehalt gemäss Anhang 1 mit Inkrafttreten dieser Änderung erhöht wird.

3 Die Einreihung von Lehrkräften in Gehalts- oder Vorstufen wird auf Gesuch hin auf den folgenden Monat angepasst, wenn

a ihnen mit Inkrafttreten dieser Änderung der Abzug vom Grundgehalt gemäss Anhang 1 reduziert wird,

b ihnen mit Inkrafttreten dieser Änderung die Berufserfahrung in Institutionen zur Betreuung, Erziehung und Bildung im Sinne von Artikel 30 angerechnet werden kann.

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