Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

Die Entlöhnung von Lehrpersonen erfolgt anhand eines Gehaltssystems bestehend aus Gehaltsklassen und Gehaltsstufen. Die Gehaltsklasse ist pro Schulstufe resp. Unterrichtsbereich definiert. Mit der Gehaltsstufe fliesst die unterschiedliche Berufserfahrung wie auch die Ausbildung einer Lehrperson in die Gehaltsbestimmung mit ein.

Wichtige Links und Formulare

Gehaltssystem

Das Gehaltssystem für Lehrpersonen ist im Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) und in der Verordnung über die Anstellung der Lehrpersonen (LAV) geregelt. Es baut auf den Elementen Gehaltsklassen und Gehaltsstufen auf. 

Gehaltsklassen

Jede Schulstufe resp. jeder Unterrichtsbereich ist gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) einer Gehaltsklasse zugeordnet. In dieser entwickelt sich über die Jahre das individuelle Gehalt. Jede Gehaltsklasse setzt sich aus dem fixen Grundgehalt (100 Prozent) sowie dem individuellen Gehaltsbestandteil zusammen.

Gehaltsstufen

Der individuelle Gehaltsbestandteil besteht aus 77 Gehaltsstufen à je 0.75 Prozent (total 57.75 Prozent). Das Maximalgehalt beträgt somit in jeder Klasse 157.75 Prozent des Grundgehalts. Dem Grundgehalt vorangestellt sind 50 Vorstufen à je 0.75 Prozent. Welche Gehaltsstufe zur Anwendung kommt wird im Rahmen der Einstufung ermittelt.

Gehaltssystem_DE

Gehaltsklassentabellen 

Die Jahres- resp. Monatsgehälter, die sich aus den unterschiedlichen Kombinationen von Gehaltsklasse und Gehaltsstufe ergeben, werden in der jährlich neu publizierten Gehaltsklassentabelle abgebildet.

Gut zu wissen: Referenzeinstufungen

Die wichtigsten Referenzeinstufungen können den folgenden Tabellen entnommen werden:

Referenzeinstufungen an der Volksschule
Referenzeinstufungen auf der Sekundarstufe II

Gehaltsrechner

Mit dem Gehaltsrechner Lehrpersonen kann das voraussichtliche Gehalt einer Lehrperson berechnet werden. Der Rechner nimmt die Einstufung in die Gehaltsklasse und Gehaltsstufe vor, berechnet das zu erwartende Gehalt und die damit verbundenen Sozialversicherungsabzüge.

Gehaltsaufstieg

Der Regierungsrat legt jährlich den Anteil der Gehaltssumme fest, der für den generellen und den individuellen Gehaltsaufstieg zur Verfügung steht. Ein individueller Gehaltsaufstieg wird jeweils auf den folgenden 1. August gehaltswirksam, wenn die Lehrperson zu diesem Zeitpunkt über ein zusätzliches ganzes Praxisjahr verfügt.

Es besteht kein Anspruch auf einen Gehaltsaufstieg.

Gut zu wissen: Gehaltsystem des Kantonspersonals

Informationen zum Gehaltssystem des Kantonspersonals sind bei der Finanzdirektion des Kantons Bern zu finden.

LAG Art. 12        Gehaltsbestandteile

1 Das Gehalt setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt und einem individuell festgelegten Gehaltsbestandteil.

2 Das Grundgehalt bemisst sich nach der für die Funktion massgebenden Gehaltsklasse.

3 Der individuelle Gehaltsbestandteil beträgt höchstens 57,75 Prozent des Grundgehaltes.

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LAG Art. 13        Anfangsgehalt

1 Das Anfangsgehalt entspricht dem Grundgehalt der für die betreffende Funktion vorgesehenen Gehaltsklasse.

2 Soweit die Erfahrung innerhalb und ausserhalb des Berufs und die nachgewiesenen Weiterbildungen für die Ausübung der Funktion genutzt werden können, sind sie zur Bestimmung des individuellen Gehaltsbestandteils angemessen zu berücksichtigen.

3 Bei nicht erfüllten Ausbildungsanforderungen kann das Anfangsgehalt tiefer als das Grundgehalt festgelegt werden.

4 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten durch Verordnung. Er kann dabei insbesondere zur Sicherstellung des Unterrichtes, bei Mangel an Lehrkräften oder zur Rekrutierung von Spezialisten zusätzliche Kriterien zur Bestimmung des Anfangsgehaltes festlegen.

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LAV Art. 26        Gehalts- und Vorstufen

1 Für jede Gehaltsklasse bestehen ein Grundgehalt von 100 Prozent und 77 Gehaltsstufen von je 0,75 Prozent des Grundgehalts.

2 Dem Grundgehalt sind 50 Vorstufen von je 0,75 Prozent des Grundgehalts vorangestellt.

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LAV Art. 27        Zuordnung zu Gehaltsklassen

1 Die Zuordnung der Gehaltsklassen zu den Schultypen, Schulstufen oder Unterrichtsbereichen erfolgt gemäss Anhang 1.

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