Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

In der Schweiz werden Abzüge für Sozialversicherungen direkt vom Bruttolohn abgezogen. Zu den Abzügen zählen Beiträge an die AHV und ALV wie auch Aufwendungen für die berufliche Vorsorge. Die Beiträge werden jeweils von Arbeitgeber wie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer geleistet. 

Sozialversicherungen und Abzüge

AHV-/IV- und ALV-Beiträge

Die AHV-/IV- und ALV-Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber geleistet. Die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber bei der Lohnzahlung abgezogen und zusammen mit dem Beitrag des Arbeitgebers an die Ausgleichskasse überwiesen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, für Selbständigerwerbende und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner sowie auch für Arbeitnehmende mit geringfügigem Verdienst gelten besondere Bestimmungen. Weitere Informationen sind unter Informationsstelle AHV/IV zu finden.

Gut zu wissen: AHV/IV- und ALV-Beiträge bei «geringfügigem Lohn»

Berufliche Vorsorge

Auch die berufliche Vorsorge zählt zu den Pflichtversicherungen für alle Arbeitnehmenden. Die Versicherung ist bei Vorsorgeeinrichtungen (autonomen Pensionskassen, Gemeinschaftseinrichtungen oder Sammelstiftungen) angesiedelt, die rechtlich selbständig und insbesondere vom Arbeitgeber unabhängig sind. Die Höhe der Arbeitnehmer- wie auch Arbeitgeberbeiträge an die Vorsorgeeinrichtung richtet sich nach dem versicherten Lohn. Er entspricht dem tieferen der beiden Beträge: 30 Prozent des Jahreslohnes oder 87.5 Prozent der maximalen AHV-Altersrente multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad. Analog den Beiträgen an AHV- und ALV zieht der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ab und überweist ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil seiner Vorsorgeeinrichtung.

Bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse BLVK und der Bernischen Pensionskasse BPK handelt es sich um zwei solcher Vorsorgeeinrichtungen. Sie beide sind grundsätzlich unabhängig und treffen Entscheidungen im Rahmen ihrer Reglemente selbständig. An der Spitze der BLVK und der BPK stehen Verwaltungskommissionen, die sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern zusammensetzen.

Die Grundlagen der beruflichen Vorsorge sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge festgelegt. Dieses Gesetz enthält die Minimalvorschriften, die von Arbeitgebern und Vorsorgeeinrichtungen zwingend erfüllt werden müssen. Darüber hinaus besteht aber viel Raum zur Ausgestaltung der Vorsorge. Die Vorsorgeeinrichtungen haben ziemlich grosse Freiheit in der Wahl ihrer Anlagestrategie. Dabei stehen sichere Anlagen in «sichere» Wertschriften wie Obligationen oder Kassascheinen, Liegenschaften und Grundstücke im Fokus. «Unsichere» Titel wie Aktien und Partizipationsscheine spielen eine untergeordnete Rolle.

Finanziert wird die berufliche Vorsorge durch die Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Kapitalertrag aus den Anlagen.

Gut zu wissen: Flexible Vorsorgepläne

Mit den flexiblen Vorsorgeplänen erhalten Arbeitnehmende die Möglichkeit, das Alterssparen auf die aktuellen Bedürfnisse resp. die aktuelle Lebenssituation anzupassen. So kann der definierte Sparbeitrag reduziert oder im Sparplan erhöht werden. Die Anpassung des Sparbeitrags hat ein tieferes oder höheres Altersguthaben mit entsprechenden Auswirkungen auf die Höhe der Rente zur Folge.

Unfallversicherung

Alle Lehrpersonen sind von Gesetzes wegen gegen Berufsunfall und auch gegen Nichtberufsunfall versichert. Bei Teilzeitbeschäftigten mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als acht Stunden resp. vier Wochenlektionen entfällt die Nichtberufsunfallversicherung. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten jedoch auch für sie als Berufsunfälle. 

Der Kanton übernimmt die Prämie für die Berufsunfallversicherung sowie die Hälfte der Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung und die Zahnversicherung. Beim Lehrpersonal übernimmt der Kanton die ganze Prämie für die Berufsunfall- und Zusatzversicherung.

Keine Inhalte

Keine Inhalte

Haben Ihnen diese Informationen weitergeholfen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

[themepressdefault:Feedbackformular]

Haben Sie Fragen oder fehlen Ihnen Informationen? Oder haben Sie einen Fehler entdeckt?

Hier wird das Kontakt-Formular angezeigt. Sie können sich aber auch per Tel/Mail bei uns melden: +41 31 633 83 12 / wpgl@be.ch

Anzahl verfügbare Zeichen: 2000
Bitte nur Zahlen eintragen
Bitte nur Zahlen eintragen.
dass meine IP-Adresse gespeichert wird und meine Angaben mittels E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

 



[themepressdefault:Kontaktformular]

Was Sie auch noch interessieren könnte:


This page has no comments.