Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 142a        Topsharing

1 Bei einem Topsharing wird eine Führungsfunktion durch die Anstellungsbehörde auf zwei Personen aufgeteilt.

2 Die Führungsfunktion kann im Umfang von bis zu 120 Prozent besetzt werden.

3 Die Regeln für das Jobsharing gemäss Artikel 140 bis 142 sind sinngemäss anwendbar.

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