Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 142a        Topsharing

1 Bei einem Topsharing wird eine Führungsfunktion durch die Anstellungsbehörde auf zwei Personen aufgeteilt.

2 Die Führungsfunktion kann im Umfang von bis zu 120 Prozent besetzt werden.

3 Die Regeln für das Jobsharing gemäss Artikel 140 bis 142 sind sinngemäss anwendbar.

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