Frage | Wann soll ich die Anstellungsbehörde über die Schwangerschaft informieren? |
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Antwort | Die Information sollte im Interesse aller Beteiligten möglichst früh erfolgen. Eine frühe Information der Anstellungsbehörde, der Schulleitung sowie der Kolleginnen und Kollegen hilft, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass der Gesundheit der werdende Mutter und der des Kindes bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Mit einer frühen Information können zudem der Mutterschaftsurlaub und ein allfälliger unbezahlter Urlaub geplant sowie eine Stellvertretung organisiert werden. |
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