Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

FrageWann soll ich die Anstellungsbehörde über die Schwangerschaft informieren?
Antwort

Die Information sollte im Interesse aller Beteiligten möglichst früh erfolgen.

Eine frühe Information der Anstellungsbehörde, der Schulleitung sowie der Kolleginnen und Kollegen hilft, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass der Gesundheit der werdende Mutter und der des Kindes bestmöglich Rechnung getragen werden kann.

Mit einer frühen Information können zudem der Mutterschaftsurlaub und ein allfälliger unbezahlter Urlaub geplant sowie eine Stellvertretung organisiert werden.

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