Frage | Kann ein Anstellungsverhältnis bereits vor Stellenantritt gekündigt werden? |
---|---|
Antwort | Ja, ein Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten bereits vor Stellenantritt gekündigt werden. Es sind aber die Kündigungsfristen und -termine einzuhalten. In der Praxis bedeutet dies meist, dass noch eine Probezeit von 1 Monat (Einhaltung der Kündigungsfrist und des Kündigungstermins) gearbeitet und bezahlt werden muss. Wird gemäss der Anstellungsverfügung auf eine Probezeit verzichtet (z.B., weil vorher bereits eine befristete Anstellung bestand), so kann erst auf das nächste Semester bzw. das nächste Ende eines Schulsemesters gekündigt werden. Einvernehmlich kann ein Anstellungsverhältnis auch ausserterminlich (z.B. auch per sofort) aufgelöst werden. |
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Personaldienstleistungen
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 83 12
© 2025 Kanton Bern
This page has no comments.