Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

FrageKann ein Anstellungsverhältnis bereits vor Stellenantritt gekündigt werden?
Antwort

Ja, ein Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten bereits vor Stellenantritt gekündigt werden. Es sind aber die Kündigungsfristen und -termine einzuhalten.

In der Praxis bedeutet dies meist, dass noch eine Probezeit von 1 Monat (Einhaltung der Kündigungsfrist und des Kündigungstermins) gearbeitet und bezahlt werden muss. Wird gemäss der Anstellungsverfügung auf eine Probezeit verzichtet (z.B., weil vorher bereits eine befristete Anstellung bestand), so kann erst auf das nächste Semester bzw. das nächste Ende eines Schulsemesters gekündigt werden.

Einvernehmlich kann ein Anstellungsverhältnis auch ausserterminlich (z.B. auch per sofort) aufgelöst werden.

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