Frage | Müssen Lehrpersonen für «variable/schwankende» Lektionen (wie bspw. an Schülerinnen und Schüler gebundene bVSA int.-Lektionen oder MR-Lektionen) befristet angestellt werden? |
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Antwort | Nein. Zwar sind bVSA integrativ-Lektionen an die Anwesenheit der jeweiligen Schülerin oder des Schülers gebunden, weshalb das entsprechende Lektionen-Pensum beispielsweise bei Wegzug tatsächlich wegfallen könnte. Die Mittel für die einfachen sonderpädagogischen Massnahmen (für die beiden Pools «MR-Pool» (Massnahmen Regelschule) und «eU-Pool» (erweiterte Unterstützung)) werden den Schulen zwar befristet zugewiesen. Dennoch sind auch diese Lehrpersonen jeweils unbefristet anzustellen, sofern keine Stellvertretung vorliegt oder das Ende der Anstellung mit grosser Wahrscheinlichkeit feststeht (Art. 10 Abs. 1 LAV). Fallen zu einem späteren Zeitpunkt effektiv Lektionen weg und muss die Bandbreite der Lehrperson gemäss ihrer Anstellungsverfügung deshalb unterschritten werden, ist aufgrund Wegfall des Pensums form- und fristgerecht eine (Teil-)Kündigung anzugehen. |
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