Wartungsarbeiten am 16.06.2025 von 13.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 16.06.2025 de 13h00 à 16h00

FrageMüssen Lehrpersonen für «variable/schwankende» Lektionen (wie bspw. an Schülerinnen und Schüler gebundene bVSA int.-Lektionen oder MR-Lektionen) befristet angestellt werden?
Antwort

Nein. Zwar sind bVSA integrativ-Lektionen an die Anwesenheit der jeweiligen Schülerin oder des Schülers gebunden, weshalb das entsprechende Lektionen-Pensum beispielsweise bei Wegzug tatsächlich wegfallen könnte. Die Mittel für die einfachen sonderpädagogischen Massnahmen (für die beiden Pools «MR-Pool» (Massnahmen Regelschule) und «eU-Pool» (erweiterte Unterstützung)) werden den Schulen zwar befristet zugewiesen.

Dennoch sind auch diese Lehrpersonen jeweils unbefristet anzustellen, sofern keine Stellvertretung vorliegt oder das Ende der Anstellung mit grosser Wahrscheinlichkeit feststeht (Art. 10 Abs. 1 LAV).

Es kann das reguläre Anstellungsverfügungsmuster unter Anstellungs- und Einstufungsverfügung - WPGL Kanton Bern verwendet werden. Sinnvollerweise wird die Möglichkeit einer Bandbreitenanstellung mit einer Differenz zwischen dem oberen und unteren Wert der Bandbreite von maximal 12,5 Beschäftigungsgradprozenten genutzt (vgl. Art. 8 Abs. 1 LAV). Allenfalls ist eine Anstellung auf einen Schulkreis (als Arbeitsort) statt nur auf ein einzelnes Schulhaus möglich, was Verschiebungen ermöglicht. Weiter kann auch das Instrument der Individuellen Pensenbuchhaltung (IPB) verwendet werden, um Schwankungen beim Pensum auszugleichen und Lücken zu überbrücken.

 

Fallen zu einem späteren Zeitpunkt effektiv Lektionen weg und muss die Bandbreite der Lehrperson gemäss ihrer Anstellungsverfügung deshalb unterschritten werden, ist aufgrund Wegfall des Pensums form- und fristgerecht eine (Teil-)Kündigung anzugehen.

This page has no comments.