Wartungsarbeiten am 16.06.2025 von 13.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 16.06.2025 de 13h00 à 16h00

Das AZMS LP unterstützt und entlastet die Schulleitungen bei der Erstellung fachlich korrekter Arbeits- und Zwischenzeugnisse. Es steht den Schulleitungen und Anstellungsbehörden der kantonalen Schulen von Kindergarten bis Sekundarstufe II zur Verfügung.

Arbeitszeugnis-Managementsystem für Lehrpersonen (AZMS LP)

Grundsätzliches zu Arbeits- und Zwischenzeugnissen

Arbeitszeugnisse werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Schulleitung bzw. die Anstellungsbehörde ausgestellt. Zwischenzeugnisse werden ebenfalls von der Schulleitung bzw. der Anstellungsbehörde ausgestellt und können von der Lehrperson zum Beispiel bei einem Wechsel der Führungskraft oder im Hinblick auf einen Stellenwechsel verlangt werden.

Der Leitfaden zur Erstellung von Arbeitszeugnissen des Personalamtes des Kantons Bern fasst die wichtigsten Aspekte für die Redaktion gesetzeskonformer Zeugnisse zusammen. Arbeits- und Zwischenzeugnisse enthalten neben der Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Informationen zur Leistung und zum Verhalten. Dabei sind die Grundsätze Wahrheit, Wohlwollen, Vollständigkeit und Individualität zu berücksichtigen. Zur Unterstützung bei der Erstellung gesetzeskonformer Zeugnisse stellt die BKD den Schulleitungen ein Arbeitszeugnis-Managementsystem für Lehrpersonen (AZMS LP) zur Verfügung.

Arbeiten mit dem AZMS LP

Das AZMS LP (Direktlink auf die Applikation) unterstützt mit vorformulierten Textbausteinen die Schulleitungen und Anstellungsbehörden beim Erstellen von Arbeits- und Zwischenzeugnissen. Die über 250 Textbausteine orientieren sich an den Kompetenzen gemäss Lehrauftrag und stehen in unterschiedlichen Ausprägungen zur Verfügung.

Das AZMS LP hat nicht den Anspruch, vollständig ausformulierte Zeugnisse zu generieren. Mit dem AZMS LP werden Textbausteine angeboten, welche die Beurteilung der Arbeit einer Lehrperson vereinfachen sollen. Diese sind durch die Führungskraft individuell an die beurteilte Lehrperson anzupassen und mit konkreten Beispielen zu ergänzen. Der im AZMS LP erstelle Zeugnisentwurf wird in Word mit einem besonderen Fokus auf den Textfluss abschliessend redigiert. Das fertiggestellte Zeugnis wird wie bis anhin der Lehrperson übergeben und im Personaldossier abgelegt. Aus Gründen des Datenschutzes wird der Zeugnisentwurf spätestens drei Monate nach Erzeugung automatisch aus dem AZMS LP gelöscht.

Kursangebote an den Pädagogischen Hochschulen

Die PHBern bietet auf ihrer Weiterbildungsplattform und die HEP-BEJUNE auf ihrem Kursportal Kurse zum Thema Führung und Personal an. Die Kurse sollen der Schulleitung Grundlagen für ihren Führungsalltag vermitteln und sind freiwillig.

Brauchen Sie Hilfe oder fehlen Ihnen Informationen?

zum Kontaktformular 

PG Art. 50        Arbeitszeugnis

1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über ihre Leistungen und ihr Verhalten ausspricht.

2 Wenn es gewünscht wird, erhalten sie eine Bestätigung, die sich auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt.

Kommentare


Keine Inhalte

Haben Ihnen diese Informationen weitergeholfen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

[themepressdefault:Feedbackformular]

Haben Sie Fragen oder fehlen Ihnen Informationen? Kontaktieren Sie uns!

[themepressdefault:Kontaktformular]

Was Sie auch noch interessieren könnte:


This page has no comments.