Wartungsarbeiten am 16.06.2025 von 13.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 16.06.2025 de 13h00 à 16h00

Frage

Kann ein bezahlter Kurzurlaub für eigene Arztbesuche oder Arztbesuche des Kindes bezogen werden?

Antwort

Ein planbarer Arztbesuch ist, wenn immer möglich, ausserhalb der Unterrichtszeit zu legen und zu vereinbaren.

Auch planbare Arztbesuche, zu denen das Kind begleitet wird, berechtigen nicht zu bezahltem Kurzurlaub, da diese im Voraus geplant werden können und ebenfalls wenn immer möglich in die Freizeit zu legen sind. 

Ein Anspruch auf «Nachbezug des Kurzurlaubs» bzw. «Kompensation» besteht nicht.

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