Frage | Kann ein bezahlter Kurzurlaub für eigene Arztbesuche oder Arztbesuche des Kindes bezogen werden? |
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Antwort | Ein planbarer Arztbesuch ist, wenn immer möglich, ausserhalb der Unterrichtszeit zu legen und zu vereinbaren. Auch planbare Arztbesuche, zu denen das Kind begleitet wird, berechtigen nicht zu bezahltem Kurzurlaub, da diese im Voraus geplant werden können und ebenfalls wenn immer möglich in die Freizeit zu legen sind. Ein Anspruch auf «Nachbezug des Kurzurlaubs» bzw. «Kompensation» besteht nicht. |
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