Frage | Kann ein bezahlter Kurzurlaub für Arztbesuche des Kindes bezogen werden? |
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Antwort | Planbare Arztbesuche, zu denen das Kind begleitet wird, berechtigen nicht zu bezahltem Kurzurlaub, da diese im Voraus geplant werden können. Solche Arztbesuche sind in die Freizeit zu legen. |
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