Unfallversicherung
Lehrpersonen im Kanton Bern sind von Gesetzes wegen gegen Berufsunfall und gegen Nichtberufsunfall versichert. Die Unfallversicherung deckt Schäden im Falle eines Unfalls oder einer beruflichen Erkrankung ab. Die Leistungen beinhalten nebst der medizinischen Behandlung auch eine finanzielle Unterstützung.
Teilzeitbeschäftigte, deren durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beim gleichen Arbeitgeber weniger als acht Stunden resp. vier Lektionen oder weniger als 19.05 Prozent beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle versichert. Jedoch gelten für sie auch Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle. Der Abschluss einer Versicherung über die private Krankenkasse ist in diesem Fall nötig.
Versicherungspartnerin ist die Visana Versicherung AG.
Versicherungsleistungen und Abzüge
Informationen zu den Versicherungsleistungen und den jeweiligen Abzügen können dem Thema Sozialversicherungen und Abzüge entnommen werden.
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