Rückerstattungen sind im Rahmen folgender Weiterbildungen möglich:
Individuelle Weiterbildungen
Individuelle, von Lehrpersonen oder Schulleitenden absolvierte Weiterbildungen, Sprachaufenthalte oder bezahlte Bildungsurlaube mit einem individuellen Studienprogramm.
- Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Weiterbildung absolviert hat
Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome)
Facherweiterungen, welche an der Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) besucht werden.
- Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Facherweiterung besucht
Schulinterne Weiterbildungen
Von Schulleitungen organisierte schulinterne Weiterbildungen.
Individuelle Weiterbildungen von Lehrpersonen
- Gesuchseinreichung durch Lehrperson via Online-Formular
- Prüfung durch pensenmeldungsverantwortliche Person
- Gesuche von Lehrpersonen werden durch die zuständigen pensenmeldungsverantwortlichen Personen (PV) geprüft. In der Regel handelt es sich hierbei um die Schulleitungen. Die pensenmeldungsverantwortliche Person prüft, ob sämtliche Bewilligungskriterien erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem das Vorhandensein des dienstlichen Interesses, die Höhe der geltend gemachten Kosten sowie das Vorliegen der benötigten Belege.
- Weitere Informationen zur Prüfung von Rückerstattungsgesuchen finden Sie in unserer Benutzeranleitung für Pensenmeldungsverantwortliche
- Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
- Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen Lehrpersonen kantonaler Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)
Individuelle Weiterbildungen von Pensenmeldungsverantwortlichen/Schulleitungen
- Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Online-Formular
- Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
- Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen PV/Schulleitende kantonaler Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)
Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome) von Lehrpersonen und PV/Schulleitungen
- Gesuchseinreichung via Online-Formular
- Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
- Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen Lehrpersonen und PV/Schulleitende kantonaler Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)
Schulinterne Weiterbildungen
- Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Backend Rückerstattungen Weiterbildung
- Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
Rückerstattung via Banküberweisung an Schule, Gemeinde oder Schulleitung
Abhängig von der besuchten Weiterbildung gelten unterschiedliche maximale Rückerstattungsbeiträge. Für Beispiele sowie für die Berechnung bei mehrjährigen Weiterbildungen (Dauer länger als 1 Jahr und 5 Tage) bitten wir Sie, das jeweilige Merkblatt zu konsultieren (siehe Abschnitt «Arbeitsunterlagen»).
Individuelle Weiterbildungen
Individuelle Weiterbildung |
Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten: | max. CHF 1'000.00 pro Person/Kalenderjahr* |
Unterkunftskosten | max. CHF 40.00 pro Nacht |
Sprachaufenthalt |
Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten | max. CHF 1'500.00 pro Person/Kalenderjahr* |
Bezahlter Bildungsurlaub (Individuelles Studienprogramm) |
Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten | max. CHF 2'000.00 pro Bildungsurlaub |
*Massgebend für die Bestimmung des Bezugsjahres ist das Enddatum einer Weiterbildung.
Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome)
Die Studiengebühr von CHF 750.00/Semester für das Absolvieren einer Facherweiterung wird für die Anzahl der besuchten Semester, jedoch für max. vier Semester rückerstattet (max. CHF 3'000.00/Facherweiterung).
Schulinterne Weiterbildungen
Der maximale jährliche Rückerstattungsbeitrag bemisst sich anhand der Anzahl Klassen einer Schulorganisationseinheit beziehungsweise anhand der Anzahl Schülerinnen und Schüler (SuS) im Einzugsgebiet eines Spezialunterrichtes. Bei unterjährigen Weiterbildungen ist das Enddatum relevant für die Bestimmung des Bezugsjahres.
Schulleitungen |
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für Schulorganisationseinheiten | mit 1 bis 3 Klassen | max. CHF 1'000.00/Kalenderjahr |
| mit 4 bis 7 Klassen | max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr |
| mit 8 bis 29 Klassen | max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr |
| mit 30 und mehr Klassen | max. CHF 20'000.00/Kalenderjahr |
Leitungen Spezialunterricht |
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im Einzugsgebiet* | mit bis zu 100 SuS | max. CHF 1'000.00/Kalenderjahr |
| mit 101 bis 500 SuS | max. CHF 2'000.00/Kalenderjahr |
| mit 501 bis 1’000 SuS | max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr |
| mit über 1000 SuS | max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr |
*Alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne besondere Bedürfnisse
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