Die stetige Weiterbildung der Lehrpersonen und Schulleitungen trägt zur Erfüllung des Berufsauftrages sowie zur Schul- und Qualitätsentwicklung der Schule bei. Sie liegt in der Verantwortung der zuständigen Gremien der Schulorganisationseinheiten, den Gemeinden oder Schulverbänden bzw. den jeweiligen Anstellungsbehörden.
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