Das persönliche Meldeblatt, das Lehrperson beim Eintritt in den Schuldienst ausfüllen muss, stellt eine zwingende Voraussetzung für die korrekte Einstufung, die spätere Gehaltsverarbeitung sowie für die Aufnahme in der beruflichen Vorsorge dar. Spätere Änderungen der Personaldaten müssen jeweils der gehaltsverarbeitenden Stelle gemeldet werden.
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