Lehrpersonen erreichen mit der Vollendung des 65. Lebensjahrs das Pensionsalter und treten auf Ende des darauffolgenden Schulsemesters aus dem Schuldienst aus. Eine Kündigung durch die Lehrperson ist nicht nötig, das Anstellungsverhältnis endet automatisch. Der neue Lebensabschnitt muss rechtzeitig geplant und vorbereitet werden. Auch stehen zu diesem Zeitpunkt Entscheidungen zur Fortführung von Versicherungen an.
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