Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAG Art. 4        Anstellungsverfügung, Anstellungsdauer und Beschäftigungsgrad

1 Die Anstellung erfolgt öffentlich-rechtlich durch Verfügung.

2 Sie erfolgt in der Regel unbefristet. Der Regierungsrat regelt, in welchen Fällen eine befristete Anstellung erfolgt.

3 Bei der Anstellung ist der Beschäftigungsgrad in Prozenten festzulegen. Er kann als feste Zahl oder als Bandbreite ausgestaltet werden.

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