Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAG Art. 5        Anstellungsvoraussetzungen

1 Die Anstellungsbehörden streben an, Lehrkräfte anzustellen, die über ein durch die Gesetzgebung oder von den zuständigen Behörden anerkanntes Diplom verfügen.

2 Erfüllt die Lehrkraft die Anforderung gemäss Absatz 1 nicht, wird die Anstellung in der Regel mit der Auflage verbunden, das erforderliche Diplom innert angemessener Frist zu erwerben.

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