LAG Art. 10b 2. Lehrkräfte der Gemeinden
1 Für Lehrkräfte der Volksschule erfolgt die Stellenvermittlung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Die Anstellungsbehörden sind verpflichtet, von der Entlassung betroffene Lehrkräfte auf Aufforderung der zuständigen Direktion zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
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