Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAG Art. 10d        4. Lastenausgleich

1 Der Ersatz von Leistungen der Vorsorgeeinrichtungen, die Aufwendungen für Abfindungen und der Aufwand für flankierende Massnahmen unterliegen dem Lastenausgleich, soweit die Aufwendungen des Kantons durch Lehrkräfte der Volksschule verursacht werden.

2 Ist die verspätete Meldung der Anstellungsbehörde wesentliche Ursache dafür, dass die Vermittlung einer zumutbaren Stelle für die betroffene Lehrkraft nicht möglich war, kann die zuständige Direktion den Träger der Schule verpflichten, die Kosten einer allfälligen Sonderrente oder Abgangsentschädigung dem Kanton ganz oder teilweise zu erstatten.

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