Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAG Art. 12c        Funktionen

1 Der Regierungsrat ordnet durch Verordnung jede Funktion einer Gehaltsklasse zu.

2 Die Zuordnung richtet sich nach der erforderlichen Ausbildung, nach den Aufgaben sowie nach den geistigen und körperlichen Anforderungen und Belastungen einer Funktion.

3 Der Regierungsrat kann für Verhältnisse, welche nicht durch die Einreihung in eine Gehaltsklasse geregelt werden können, besondere Entschädigungen festlegen.

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