Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAG Art. 23        

1 Die Lehrkräfte erfüllen ihren Auftrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbständig.

2 Sie unterstehen der Aufsicht der Anstellungsbehörde gemäss Artikel 7.

3 Lehrkräften, die ihre Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzen oder durch ihr Verhalten Würde und Ansehen der Schule gefährden, kann von den Instanzen gemäss Absatz 2 ein schriftlicher Verweis erteilt werden.

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