Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAG Art. 24        Kanton und Gemeinde 1. Lastenausgleich

1 Die Gehälter, Zulagen, Vergünstigungen und Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen, die auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes in der Volksschule und im ersten Jahr des gymnasialen Bildungsgangs anfallen, einschliesslich der Kosten für die zentrale Auszahlung der Gehälter durch den Kanton, werden im Rahmen eines Lastenausgleichssystems nach dem Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt.

2 … *

3 … *

4 Das für die Bewältigung des Lastenausgleichs erforderliche Personal unterliegt dem System der Stellenbewirtschaftung für das Kantonspersonal nicht.


* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1102

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