Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAG Art. 29        Bestehende Anstellungsverhältnisse

1 Bestehende Anstellungsverhältnisse werden ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nach neuem Recht weitergeführt.

2 Nach altem Recht definitiv auf Amtsdauer gewählte Lehrkräfte gelten als unbefristet angestellt. Das Anstellungsverhältnis kann unter dem Vorbehalt des altersbedingten Rücktrittes nicht vor Ende der laufenden Amtsperiode aufgelöst werden.

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