Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAG Art. 31        Gemeindereglemente

1 Gemeindereglemente sind innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen.

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