Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAG Art. T1-2        

1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vor dem 31. Dezember 2002 gegenüber der BPK einen Anspruch auf eine Überbrückungsrente nach Artikel 27a PG erworben haben, wird diese Rente weiterhin nach den BPK-Leistungsgrundsätzen ausgerichtet.

2 Laufende Leistungen, welche aufgrund der gestützt auf Artikel 15 Absatz 2 LAG erlassenen Sonderregelungen zugesprochen worden sind, werden unter den bisherigen Voraussetzungen auch nach dem 31. Dezember 2002 ausgerichtet.

Kommentare

This page has no comments.