Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 1        Gegenstand und Zweck

1 Dieses Gesetz ist Grundlage für die Personalpolitik des Kantons und regelt das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2 Es soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die zur Erfüllung der kantonalen Aufgaben geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft gewonnen werden können und der wirtschaftliche und wirksame Personaleinsatz sichergestellt wird.

3 Ferner regelt das Gesetz die Haftung nach kantonalem Recht.

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