PG Art. 4 Grundlagen und Ziele
1 Die Personalpolitik des Kantons
a schafft die Grundlage zur Umsetzung des Leistungsauftrages und der gesetzlichen Aufgaben von Verwaltung und Gerichtsbehörden,
b richtet sich aus nach den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dem Arbeitsmarkt sowie nach der Lage des kantonalen Finanzhaushalts,
c orientiert sich am sozialpartnerschaftlichen Verhältnis zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und seinem Personal,
d fördert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihren Aufgaben, Eignungen und Fähigkeiten und bietet Lehr- und Ausbildungsplätze an,
e fördert die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie für Frauen und Männer,
f fördert die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern,
g trifft Vorkehren zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der nebenamtlich Tätigen,
h sorgt für eine angemessene Vertretung der beiden Amtssprachen in der Kantonsverwaltung,
i leistet den Lehrabgängerinnen und -abgängern in der Kantonsverwaltung Hilfe bei der Stellensuche, wenn es die Arbeitsmarktlage erfordert,
k fördert die Beschäftigung und Integration von Menschen mit einer Behinderung und Arbeitslosen in der Kantonsverwaltung,
l fördert eine offene und stetige Kommunikation innerhalb der Kantonsverwaltung.
This page has no comments.
Kommentare