Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 5        Konsultation

1 Der Regierungsrat oder seine Delegation führt nach Bedarf und in geeigneter Form Konsultationen mit den interessierten Organisationen der Wirtschaft und der Gemeinden zu Eckwerten der kantonalen Anstellungsbedingungen durch.

2 Anspruch auf Konsultation haben repräsentative Verbände mit gesamtkantonaler Ausrichtung. Im Zweifelsfall entscheidet der Regierungsrat.

3 Die Konsultationen finden in der Regel im Rahmen bestehender Kontaktgremien mindestens einmal im Jahr statt.

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