PG Art. 7a Stellenplanung und HR-Reporting
1 Zur Steuerung und Überwachung des Personalbestandes und des Personalaufwandes in den Direktionen und der Staatskanzlei wird ein Stellenplan geführt.
2 Er wird dem Grossen Rat jährlich vom Regierungsrat zusammen mit dem Budget zur Kenntnis gebracht.
3 Im Rahmen des jährlichen HR-Reportings publiziert die zuständige Stelle der Finanzdirektion detaillierte statistische Personalkennzahlen bis auf Stufe Amt und Gehaltsklasse.
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