PG Art. 13 Voraussetzungen für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses
1 Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses setzt persönliche und fachliche Eignung voraus.
2 Weiter gehende Voraussetzungen der besonderen Gesetzgebung bleiben vorbehalten.
This page has no comments.
Kommentare