Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PG Art. 23        

1 Die Anstellungsbehörde kann den Angestellten unter Beibehaltung des bisherigen Gehalts vorübergehend oder dauernd eine andere zumutbare Arbeit zuweisen, wenn die Aufgabenerfüllung oder der zweckmässige und wirtschaftliche Personaleinsatz es erfordert.

2 Unter den gleichen Voraussetzungen können Angestellte an einen anderen Arbeitsort versetzt werden, soweit dieser für die betroffene Person zumutbar ist.

3 Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung.

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