PG Art. 29 Folgen unbegründeter Kündigung
1 Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne triftigen Grund im Sinn von Artikel 25 Absatz 2 oder ohne wichtigen Grund im Sinne von Artikel 26 verfügt worden, wird die betroffene Person weiterbeschäftigt.
2 Wenn die Anstellungsbehörde die Unmöglichkeit einer Weiterbeschäftigung feststellt aus Gründen, welche die betroffene Person nicht zu vertreten hat, entsteht ein Anspruch nach Artikel 32 oder 33.
This page has no comments.
Kommentare