Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PG Art. 38        Aufsichtsbehörde

1 Aufsichtsbehörden über die hauptamtlichen Behördenmitglieder sind

a die Justizkommission des Grossen Rates für die Mitglieder des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts sowie für die Generalstaatsanwältin oder den Generalstaatsanwalt und die stellvertretenden Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte,

b das Obergericht für die hauptamtlichen Behördenmitglieder des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts, des Wirtschaftsstrafgerichts, des Jugendgerichts und der regionalen Gerichtsbehörden,

c das Verwaltungsgericht für die Mitglieder der übrigen verwaltungsunabhängigen Verwaltungsjustizbehörden,

d die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates für die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber, für die die Generalsekretärin oder den Generalsekretär des Grossen Rates und für die Beauftragte oder den Beauftragten für Datenschutz,

e die Finanzkommission des Grossen Rates für die Vorsteherin oder den Vorsteher der Finanzkontrolle,

f der Regierungsrat für die übrigen durch das Volk gewählten Personen,

g die durch die besondere Gesetzgebung bezeichneten Behörden.

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