Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 40        Rücktritt während der Amtsdauer

1 Hauptamtliche Behördenmitglieder, die während der Amtsdauer zurücktreten wollen, haben mindestens drei Monate vor dem gewünschten Austrittstermin bei der Aufsichtsbehörde den Rücktritt einzureichen. Die Aufsichtsbehörde entscheidet über dessen Annahme. Er ist zu gewähren, wenn nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen. Der Rücktritt ist nur auf Ende eines Monats zulässig.

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