Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PG Art. 43        Folgen unverschuldeter Abberufung oder Nichtwiederwahl

1 Im Falle einer unverschuldeten Abberufung oder Nichtwiederwahl gelten die Bestimmungen der Artikel 31 bis 36. Das Abberufungsgericht stellt fest, ob die Nichtwiederwahl oder die Auflösung vor Ablauf der Amtsdauer unverschuldet ist oder nicht.

Kommentare

This page has no comments.