Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 56        Mitwirkung bei der Ausbildung

1 Der Regierungsrat regelt durch Verordnung, ob und wieweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausbildung von Lehrlingen, Praktikantinnen und Praktikanten mitzuwirken haben.

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