Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 63        Grundsatz

1 Die zuständigen Behörden legen das Gehalt nach objektiven Kriterien fest. Sie berücksichtigen dabei

a die an die Funktion gestellten Anforderungen und Belastungen,

b die persönlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Funktion,

c die berufliche und ausserberufliche Erfahrung, die Leistung und das Verhalten,

d die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt,

e die Teuerungsentwicklung,

f die Finanzlage des Kantons sowie

g die Gehälter der bereits beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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