Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 74        Genereller Gehaltsaufstieg

1 Der Regierungsrat kann die im Anhang festgelegten Grundgehälter, insbesondere zur Erhaltung der Kaufkraft, anheben. Er berücksichtigt dabei die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die Teuerungsentwicklung und die Finanzlage des Kantons.

2 Auf den generellen Gehaltsaufstieg besteht kein Anspruch.

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