PG Art. 79 Abweichende Gehälter
1 Der Regierungsrat kann von den Gehaltsklassen abweichende Gehälter festlegen für
a Personal in Ausbildung,
b Praktikantinnen und Praktikanten,
c Personal bis zum 18. Lebensjahr.
d … *
2 Er ist an das minimale Grundgehalt gemäss Anhang zu diesem Gesetz nicht gebunden.
* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1605
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