Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 80        Nebenamtlich tätige Personen

1 Nebenamtlich tätige Personen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung. Diese wird durch den Regierungsrat oder durch die von ihm ermächtigte Organisationseinheit festgelegt.

2 Vorbehalten bleiben die bundesrechtlich geregelten Entschädigungsansätze.

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