Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 82        Staatsschreiberin oder Staatsschreiber

1 Die Staatsschreiberin oder der Staatsschreiber ist in der höchsten Gehaltsklasse eingereiht.

2 Sie oder er erhält eine persönliche Aufwandentschädigung von jährlich 5000 Franken. Der Regierungsrat kann den Betrag der Teuerung anpassen.

3 Im Übrigen findet die Spesenregelung für Mitglieder des Regierungsrates sinngemäss Anwendung.

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